Begleitung, Beratung und Betreuung unserer Bewohnerinnen und Bewohner, insbesondere der Menschen mit Demenz, sind wichtige Schwerpunkte einer ganzheitlichen Betreuungsqualität in unseren Einrichtungen.
Im Zuge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetztes vom 01.07.2008 wurden zusätzliche Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI in unseren Pflegeeinrichtungen eingesetzt, diese Betreuungskräfte werden von den gesetzlichen und privaten Pflegekassen finanziert.
Im Rahmen des Ersten Pflegestärkungsgesetzes, das am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, stehen diese zusätzlichen Betreuungsangebote allen Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung, die durch den MDK eine Pflegebedürftigkeit bescheinigt bekommen haben. Die monatliche Pauschale für die Leistungen aus §87b betragen 104,00 €.
Die Arbeit dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist gezielt auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen ausgerichtet, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit und der damit einhergehenden eingeschränkten Alltagskompetenz einen erhöhten Betreuungsbedarf aufweisen. Die zusätzlichen Betreuungskräfte sind ausgebildete Betreuungsfachkräfte, die wir für diesen wichtigen Aufgabenbereich gewinnen konnten.
Vorrangiges Ziel ist es, den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern durch zusätzliche Betreuung und Aktivierung individuelle Zuwendung und Wertschätzung entgegen zu bringen sowie den Austausch mit anderen Menschen und somit die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und zu fördern. Pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B. Toilettengänge, Essen anreichen usw. gehören hingegen nicht zum Aufgabenbereich der zusätzlichen Betreuungskräfte.
Die zentrale Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner zum Beispiel zu folgenden Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten:
- Malen und Basteln
- Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten
- Haustiere füttern und pflegen
- Kochen und Backen
- Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern
- Musik hören, musizieren, singen
- Brett- und Kartenspiele
- Spaziergänge und Ausflüge
- Bewegungsübungen und tanzen in der Gruppe
- Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen
- Gottesdiensten, und Friedhöfen
- Lesen und Vorlesen
- Fotoalben anschauen
Die zusätzlichen Betreuungskräfte stehen unseren Bewohnerinnen und Bewohnern für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung, durch ihre Anwesenheit sollen bestehende Ängste genommen sowie Sicherheit und Orientierung vermittelt werden.
Betreuungs- und Aktivierungsangebote sollen sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner, unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biographie, ggf. einschließlich ihres Migrationshintergrundes, dem Geschlecht sowie dem jeweiligen situativen Kontext orientieren.
Zur Prävention einer drohenden oder einer bereits eingetretenen sozialen Isolation sind Gruppenaktivitäten, für die Betreuung und Aktivierung, das geeignete Instrument. Die persönliche Situation der Bewohnerinnen und Bewohner, z.B. Bettlägerigkeit, und ihre konkrete sozial-emotionale Bedürfnislage kann aber auch eine Einzelbetreuung erfordern.
Die soziale Betreuung der Bewohner gehört zum Leistungsumfang der Pflegeheime. § 87b SGB XI ermöglicht es, die Betreuung und Aktivierung der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner in einem definierten Umfang quantitativ zu verbessern.
Relle/Böhm, 2015