Die Leistungen der Pflegekasse können erst in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte folgende Voraussetzungen erfüllt:
1. Die Pflegebedürftigkeit ist festgestellt
2. Die Vorversicherungszeit wurde eingehalten. Diese ist erfüllt, wenn man innerhalb
der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert war.
Verwenden Sie gerne den Pflegegradrechner auf unserer Homepage, um einen Anhaltspunkt für die Eingruppierung in einen Pflegegrad zu erhalten.